Aktuelles

Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.

Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers  einsehen und herunterladen.

Der Abwasserzweckverband "Aller-Ohre" hat eine gute Nachricht für alle Kunden.

Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden ab dem 1. Januar 2016 deutlich gesenkt - von bisher 0,58 EUR auf nunmehr 0,45 EUR je m² bebaute und/oder befestigte Einleitfläche. Mehr Informationen dazu erfahren Sie in der Ausgabe der Wasser-Abwasser-Zeitung (WAZ) im November 2015 (siehe unter Service Wasserzeitung).

 

Die Verwaltung des Abwasserzweckverbandes "Aller-Ohre", Weferlinger Straße 17 in Behnsdorf bleibt am 4. Oktober 2024 geschlossen.

Bei Störungen oder Havarien steht der Bereitschaftsdienst unter der

Telefonnummer 0172 909 7739 rund um die Uhr zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Für alle Fragen zu  Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Schmidt, Tel. 039055 / 9279113 an.