Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers
Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.
Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers einsehen und herunterladen.
AZV senkt Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung
Der Abwasserzweckverband "Aller-Ohre" hat eine gute Nachricht für alle Kunden.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden ab dem 1. Januar 2016 deutlich gesenkt - von bisher 0,58 EUR auf nunmehr 0,45 EUR je m² bebaute und/oder befestigte Einleitfläche. Mehr Informationen dazu erfahren Sie in der Ausgabe der Wasser-Abwasser-Zeitung (WAZ) im November 2015 (siehe unter Service Wasserzeitung).
Verwaltung am 4. Okotber 2024 geschlossen
Die Verwaltung des Abwasserzweckverbandes "Aller-Ohre", Weferlinger Straße 17 in Behnsdorf bleibt am 4. Oktober 2024 geschlossen.
Bei Störungen oder Havarien steht der Bereitschaftsdienst unter der
Telefonnummer 0172 909 7739 rund um die Uhr zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Für alle Fragen zu Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Schmidt, Tel. 039055 / 9279113 an.