Verband

Der Abwasserzweckverband »Aller-Ohre«, nachfolgend AZV genannt, wurde im November 2003 gegründet. Er entstand durch den freiwilligen Zusammenschluss der Verbände »Zweckverband Calvörde«, Abwasserverband »Obere Aller« und Abwasserverband »Allertal« nach § 152 ff Wassergesetz des Landes Sachsen Anhalt (WG LSA).

Aufgaben

Der AZV regelt sich auf Grund der §§ 6 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG – LSA) nach der Verbandsatzung vom Oktober 2003 in Form der Neufassung vom 22. Juni 2005, geändert durch die Neufassung vom 07. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Änderung vom 29.01.2019. Danach obliegt dem AZV die Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet seiner Verbandsmitglieder sowie die Niederschlagswasserbeseitigung von Grundstücken, die nicht öffentliche Verkehrsflächen sind, in Teilbereichen der Verbandsgemeinde Flechtingen sowie der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen.

Dem Rechtsgedanken des § 1 GKG-LSA folgend, wurde die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden durch den Abschluss von Zweckvereinbarungen weiter ausgebaut. So hat der AZV ab dem Jahr 2019, rückwirkend ab dem Beitragsjahr 2018, für die Verbandsgemeinde Flechtingen und ab dem Jahr 2021, gleichfalls rückwirkend ab dem Beitragsjahr 2018, für die Stadt Oebisfelde-Weferlingen das Umlegen der Beiträge, die der Gemeinde aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in einem Unterhaltungsverband entstehen, auf der Grundlage einer entsprechenden Zweckvereinbarung übernommen.

Schaffung wirtschaftlicher Strukturen

Ein Meilenstein in diesem Prozess war der Zusammenschluss des Abwasserzweckverbandes »Nördliche Börde«, der im Rahmen einer Zweckvereinbarung bis zum 31. Dezember 2009 mit betreut und mit Wirkung zum 01. Januar 2010 in den AZV »Aller-Ohre« eingegliedert wurde. Danach folgte die Eingliederung des Ortsteils Dorst der Mitgliedsgemeinde Calvörde der Verbandsgemeinde Flechtingen zum 01.01.2012.