Aktuelles

Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.

Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers  einsehen und herunterladen.